PFAS
Hinweise zu PFAS
10.08.2026
Ausnahme für Fluorpolymere notwendig
Die geplante Regulierung per- und polyfluorierter Alkylsubstanzen (PFAS) auf europäischer Ebene darf nach Auffassung des Wirtschaftsrats der CDU nicht zu einem pauschalen Verbot von Fluorpolymeren führen. Diese Forderung stand im Mittelpunkt eines Online-Fachgesprächs des Wirtschaftsrats, bei dem u.a. Dr. Michael Schlipf, Sprecher der pro-K Fluoropolymergroup und Geschäftsführer der FPS GmbH über Chancen und Herausforderungen der europäischen PFAS-Regulierung diskutierte.
In seinem Vortrag erläuterte Dr. Schlipf die besondere Bedeutung von Fluorpolymeren für zahlreiche Schlüsseltechnologien – von der Medizintechnik über die Halbleiterfertigung bis hin zur Energie-, Chemie- und Lebensmittelindustrie. Darüber hinaus stellte er aktuelle Entwicklungen zur sicheren Gestaltung des gesamten Lebenszyklus, innovative End-of-Life-Verfahren sowie Fortschritte beim chemischen Recycling vor.
„Fluorpolymere unterscheiden sich grundlegend von anderen PFAS hinsichtlich ihrer Eigenschaften und ihres Risikoprofils. Eine wissenschaftsbasierte Regulierung muss diese Unterschiede berücksichtigen. Nur so lassen sich Gesundheits- und Umweltschutz mit technologischer Innovation und industrieller Wettbewerbsfähigkeit in Einklang bringen“, betonte Dr. Michael Schlipf.
Differenzierung statt pauschaler Verbote
Der Wirtschaftsrat der CDU sprach sich ebenfalls für eine differenzierte Regulierung aus. „Beim PFAS-Beschränkungsverfahren darf die EU-Kommission nicht mit der Gießkanne regulieren und alle PFAS pauschal verbieten“, erklärte Wolfgang Steiger, Generalsekretär des Wirtschaftsrats. Fluorpolymere seien für zahlreiche Anwendungen unverzichtbar und leisteten zugleich nur einen sehr geringen Beitrag zu den gesamten PFAS-Emissionen.
Neben ihrer Bedeutung für Zukunftstechnologien bieten Fluorpolymere auch erhebliche Potenziale für die Kreislaufwirtschaft. Moderne Recyclingverfahren ermöglichen bereits heute die Rückgewinnung hochwertiger Rohstoffe und können den Carbon Footprint der Werkstoffe deutlich reduzieren.
Die Diskussion über die künftige PFAS-Regulierung wird die europäische Industrie weiter begleiten. Das Abschlussgutachten des Ausschusses für sozioökonomische Analyse (SEAC) der Europäischen Chemikalienagentur ECHA wird Ende 2026 erwartet, ein Vorschlag der Europäischen Kommission Anfang 2027. Ein Inkrafttreten wäre Ende 2027/2028 möglich.
Den Bericht bzw. die Pressemitteilung dazu finden Sie hier:
Wirtschaftsrat fordert von EU differenzierte PFAS-Regulierung
Da der offizielle PFAS-Regulierungsprozess der ECHA noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird, sprechen wir uns für eine Vereinfachung von REACH sowie für klare und verlässliche Rahmenbedingungen in der PFAS-Regulierung aus – wie von der neuen EU-Kommissionspräsidentin als Priorität angekündigt.
Für Rückfragen steht Ihnen unser Technischer Verkauf gerne zur Verfügung:
Kontakt03.02.2026
Mit der Veröffentlichung des Abschlussberichts zur Auswertung von 5.642 Einreichungen am 25. August 2025 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) einen ersten wichtigen Meilenstein im PFAS-Regulierungsprozess erreicht.
Die im Rahmen der Konsultation eingegangenen Kommentare lieferten umfangreiche Detailinformationen. Diese hatten maßgeblichen Einfluss auf die überarbeiteten Bewertungen der Ausschüsse, insbesondere im Hinblick auf mögliche Alternativen sowie auf Umwelt- und Wirtschaftsauswirkungen.
Der Bericht sieht vor, neben den ursprünglich geplanten zwei Regulierungsoptionen –
Option 1: Verbot und
Option 2: Verbot mit zeitlich begrenzten Ausnahmen –
eine dritte Regulierungsoption zu prüfen:
Option 3: Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um die weitere Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung von PFAS anstelle eines Verbots zu ermöglichen.
Diese dritte Option soll für bestimmte Anwendungen gelten, für die derzeit keine geeigneten Alternativen verfügbar sind und die von den Ausschüssen für Risikobewertung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) bewertet wurden. Dazu zählen unter anderem:
- Batterien
- Brennstoffzellen
- Elektrolyseure
- Medizinprodukte
- Halbleiter
- Fluorpolymere über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg – von der Herstellung über die Nutzung bis zum Lebensende
Mit der Einführung dieser dritten Regulierungsoption schafft die ECHA erstmals die Grundlage für differenzierte Betrachtungen einzelner Anwendungen und ganzer Stoffgruppen im Rahmen der PFAS-Regulierung. Auch Fluorpolymere fallen unter Betrachtung ihres kompletten Lebenszyklus in diese Kategorie, da für sie derzeit keine geeigneten Alternativen verfügbar sind. Dies stellt einen wichtigen Erfolg der gemeinsamen Anstrengungen dar, einem pauschalen PFAS-Verbotsansatz entgegenzuwirken und die besondere Bedeutung der Fluorpolymere hervorzuheben.
Helsinki, 17. Dezember 2025 – Aufbauend auf den bisherigen Bewertungen und ersten vorläufigen Schlussfolgerungen prüfen RAC und SEAC derzeit parallel die vorgeschlagene Beschränkung auf mehreren Ebenen. Dazu gehören unter anderem mögliche Konzentrationsgrenzwerte, PFAS-Managementpläne, Recycling- und Ersatzteilkonzepte, Fragen der Praktikabilität und Überwachbarkeit sowie die Bewertung, ob die vorgeschlagene Beschränkung die geeignetste EU-weite Maßnahme zur Minderung der PFAS-Risiken darstellt.
Auf Grundlage der Einreichungen erarbeiten RAC und SEAC konkrete Entwürfe für Stellungnahmen zu Zulassungsanträgen. Zudem hat der RAC seine erste harmonisierte Einstufungs- und Kennzeichnungsstellungnahme zu einer neuen Gefahrenklasse verabschiedet: sehr persistent, sehr bioakkumulierbar (vPvB). Weitere Details sind den Anhängen zu entnehmen.
Die 60-tägige Konsultation der Interessengruppen zu den Entwürfen der Stellungnahmen soll voraussichtlich im März 2026 beginnen, kurz nach deren Verabschiedung durch RAC und SEAC.
Weitere Informationen:
https://echa.europa.eu/de/-/highlights-from-december-2025-rac-and-seac-meetings
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