PFAS

03.02.2026

Mit der Veröffentlichung des Abschlussberichts zur Auswertung von 5.642 Einreichungen am 25. August 2025 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) einen ersten wichtigen Meilenstein im PFAS-Regulierungsprozess erreicht.

Die im Rahmen der Konsultation eingegangenen Kommentare lieferten umfangreiche Detailinformationen. Diese hatten maßgeblichen Einfluss auf die überarbeiteten Bewertungen der Ausschüsse, insbesondere im Hinblick auf mögliche Alternativen sowie auf Umwelt- und Wirtschaftsauswirkungen.

Der Bericht sieht vor, neben den ursprünglich geplanten zwei Regulierungsoptionen –

Option 1: Verbot und

Option 2: Verbot mit zeitlich begrenzten Ausnahmen –

eine dritte Regulierungsoption zu prüfen:

Option 3: Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um die weitere Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung von PFAS anstelle eines Verbots zu ermöglichen.

Diese dritte Option soll für bestimmte Anwendungen gelten, für die derzeit keine geeigneten Alternativen verfügbar sind und die von den Ausschüssen für Risikobewertung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC) bewertet wurden. Dazu zählen unter anderem:

  • Batterien
  • Brennstoffzellen
  • Elektrolyseure
  • Medizinprodukte
  • Halbleiter
  • Fluorpolymere über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg – von der Herstellung über die Nutzung bis zum Lebensende

Mit der Einführung dieser dritten Regulierungsoption schafft die ECHA erstmals die Grundlage für differenzierte Betrachtungen einzelner Anwendungen und ganzer Stoffgruppen im Rahmen der PFAS-Regulierung. Auch Fluorpolymere fallen unter Betrachtung ihres kompletten Lebenszyklus in diese Kategorie, da für sie derzeit keine geeigneten Alternativen verfügbar sind. Dies stellt einen wichtigen Erfolg der gemeinsamen Anstrengungen dar, einem pauschalen PFAS-Verbotsansatz entgegenzuwirken und die besondere Bedeutung der Fluorpolymere hervorzuheben.

Helsinki, 17. Dezember 2025 – Aufbauend auf den bisherigen Bewertungen und ersten vorläufigen Schlussfolgerungen prüfen RAC und SEAC derzeit parallel die vorgeschlagene Beschränkung auf mehreren Ebenen. Dazu gehören unter anderem mögliche Konzentrationsgrenzwerte, PFAS-Managementpläne, Recycling- und Ersatzteilkonzepte, Fragen der Praktikabilität und Überwachbarkeit sowie die Bewertung, ob die vorgeschlagene Beschränkung die geeignetste EU-weite Maßnahme zur Minderung der PFAS-Risiken darstellt.

Auf Grundlage der Einreichungen erarbeiten RAC und SEAC konkrete Entwürfe für Stellungnahmen zu Zulassungsanträgen. Zudem hat der RAC seine erste harmonisierte Einstufungs- und Kennzeichnungsstellungnahme zu einer neuen Gefahrenklasse verabschiedet: sehr persistent, sehr bioakkumulierbar (vPvB). Weitere Details sind den Anhängen zu entnehmen.

Die 60-tägige Konsultation der Interessengruppen zu den Entwürfen der Stellungnahmen soll voraussichtlich im März 2026 beginnen, kurz nach deren Verabschiedung durch RAC und SEAC.

Weitere Informationen:

https://echa.europa.eu/de/-/highlights-from-december-2025-rac-and-seac-meetings

Da der offizielle PFAS-Regulierungsprozess der ECHA noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen wird, sprechen wir uns für eine Vereinfachung von REACH sowie für klare und verlässliche Rahmenbedingungen in der PFAS-Regulierung aus – wie von der neuen EU-Kommissionspräsidentin als Priorität angekündigt.

Für Rückfragen steht Ihnen unser Technischer Verkauf gerne zur Verfügung:

Download:

27.01.2025

Die fünf bei der universellen PFAS-Beschränkung federführenden Länder haben einen Fortschrittsbericht zur Beschränkung von PFAS veröffentlicht: https://echa.europa.eu/de/-/echa-and-five-european-countries-issue-progress-update-on-pfas-restriction

Laut dem Bericht soll neben den bereits betrachteten zwei Regulierungsoptionen (Option 1 „Verbot“, Option 2: „Verbot mit zeitlich begrenzten Ausnahmen“ ) für verschiedene Verwendungsbereiche eine 3. Regulierungsoption (Option 3: „Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um die weitere Herstellung, das Inverkehrbringen oder die Verwendung von PFAS anstelle eines Verbots“) betrachtet werden.

Diese 3. Regulierungsoption soll für verschiedene Verwendungen geprüft (und von RAC und SEAC bewertet) werden, für die keine geeigneten Alternativen verfügbar sind:

  • Batterien
  • Brennstoffzellen
  • Elektrolyseure
  • Medizinprodukte
  • Halbleiter
  • Fluorpolymere bei der Herstellung, während der Nutzungsdauer und am Ende der Nutzungsdauer

Durch Einführung einer 3. Regulierungsoption hat die ECHA die Voraussetzung dafür geschaffen, dass Anwendungsgebiete und ganze Stoffgruppen von der PFAS-Regulierung ausgenommen werden können. In diese Gruppe an Anwendungen und Produkten, für die keine Alternativen verfügbar sind, fallen auch die Fluorpolymere, und zwar unter Betrachtung ihres kompletten Lebenszyklus. Dies ist ein Erfolg unserer gemeinsamen Anstrengung, mit insgesamt 5.642 Eingaben im Rahmen der öffentlichen Diskussion, dem pauschalen PFAS-Verbotsansatz entgegenzutreten und die besondere Bedeutung der Fluorpolymere hervorzuheben.

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